Energiebedarfsausweis

    Ein wichtiges Ziel des Gebäudenergiegesetz(GEG) ist es, die energetische Qualität von Gebäuden transparent zu machen
    – verständlich für Bauherren, Vermieter und Nutzer. Das GEG verlangt für Neubauten einen
    Energiebedarfsausweis. In dem Energiebedarfsausweis sind wichtige Eckdaten der bau-
    physikalischen und anlagentechnischen Qualität eines Gebäudes festgehalten.

     

    Mit dem Energiebedarfsausweis weist der Bauherr nach, dass mit der Gebäudeplanung die
    Anforderungen des GEG berücksichtigt wurden. Der Energiebedarfsausweis ist auf Verlangen
    den nach Landesrecht zuständigen Behörden vorzulegen. Käufern, Mietern und weiteren
    Nutzungsberechtigten ist der Energiebedarfsausweis auf Anforderung zugänglich zu machen.
    Dies bedeutet: Erst die zuständigen Baubehörden und auch Mieter oderKäufer können den
    gesetzlich vorgeschriebenen Energiebedarfsausweis zu einem wirksamen Hebel der Energie-
    einsparung machen – wenn er beachtet und eingefordert wird.

     

    Es ist für den Eigentümer empfehlenswert, bei weniger umfangreichen Sanierungsmaßnahmen
    den Energiebedarfsausweis freiwillig zu erstellen.
    Denn damit kann er die verbesserte energetische Qualität des Gebäudes dokumentieren:
    Bei Verkauf und Vermietung der Immobilie kann sich dieses Dokument als positives
    Beurteilungskriterium herausstellen.

    Adresse

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      Heinrich-Albrecht Str. 16
       03042 Cottbus

      0355 - 86 92 365

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    Mo-Fr: 09.00 - 17.00

     

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