Energiesparberatung vor Ort für Wohngebäude
Wir können Ihnen eine geförderte Energiesparberatung anbieten.
Ihr Vorteil: Sie erhalten eine völlig neutrale Beratung, energetische Bewertung und Modernisierungsvarianten für Ihr Gebäude. Das heißt wir sind keinem Unternehmen und Hersteller verpflichtet.
Förderung: Für die Energiesparberatung Vor Ort an Wohngebäuden werden durch das BAFA Fördermittel bereitgestellt.
Was wird gefördert?
Gefördert wird eine Vor-Ort-Beratung, die sich umfassend auf den baulichen Wärmeschutz, die Wärmeerzeugung
und -verteilung sowie die Warmwasserbereitung und Nutzung erneuerbarer Energien bezieht und die durch einen besonders qualifizierten Ingenieur bzw. eine Ingenieurin oder eine(n) Gebäudeenergieberater(in) (HWK) vorgenommen wird.
Förderungsvoraussetzungen für Gebäude:
Eine geförderte Energieberatung können Sie nur in Anspruch nehmen, wenn
- - Ihr Gebäude in Deutschland steht,
- - der Bauantrag für das Wohngebäude mindestens zehn Jahre zurückliegt,
- - das Gebäude überwiegend dem Wohnen dient.
Wer wird gefördert?
Eine Energiesparberatung vor Ort können grundsätzlich alle Gebäude- und Wohnungseigentümer in Anspruch nehmen, sofern sich die Beratung auf das gesamte Gebäude bezieht. Die Letztgenannten allerdings nur dann, wenn sichergestellt ist, dass die zu einer ordnungsgemäßen Beratung erforderlichen Daten über den Zustand der Heizungsanlage und die bauliche Beschaffenheit des Gebäudes erhoben werden können. Mieter oder Pächter eines Gebäudes können eine Beratung ebenfalls in Anspruch nehmen, sofern sie die schriftliche Erlaubnis des Eigentümers erhalten haben. Die Beratungs-empfänger können natürliche oder Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich der Wohnungswirtschaft) und des Agrarbereichs können beraten werden, sofern ihre Umsätze im Geschäftsjahr vor der Antragstellung die Höhe von
50 Mio. Euro oder eine Bilanzsumme von 43 Mio. Euro bei Gewerbebetrieben respektive 1 Mio. Euro bei Agrarbetrieben
nicht überschritten haben. Beraten werden können ferner alle Einrichtungen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche
Zwecke verfolgen. Von der Förderung ausgeschlossen sind alle Unternehmen, an denen juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Mehrheit beteiligt sind. Ausgeschlossen sind von der Förderung auch alle Objekte, die in den letzten acht Jahren bereits Gegenstand einer nach diesen Richtlinien geförderten Vor-Ort-Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung waren.
Die Kosten der Vor-Ort-Beratung
Eine detaillierte und arbeitsaufwändige Beratung durch hoch qualifizierte Spezialisten gibt es nicht umsonst.
Da eine vernünftige und sparsame Energieverwendung aber auch im gesamtgesellschaftlichen Interesse liegt, beteiligt sich der Staat an den Beratungskosten. Die aktuelle gültigen Zuschüsse finden Sie unter bafa.de.
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.bafa.de/DE/Home/home_node.html
Quelle: BAFA
Ein Förderprogramm des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)