Brandschäden, Gefährdungsbeurteilung
Bei jedem größeren Brand in Wohn- bzw. Geschäftsgebäuden entsteht eine Vielzahl neuer chemischer Verbindungen. Viele gefährliche Brandgase wie z.B. Kohlendioxid, Kohlemonoxid verflüchtigen sich nach dem Löschen des Brandes. Zurück bleiben aber fast immer Ruß, polyaromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs: Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) und „Brandgerüche“.
Diese stellen dann das aktuelle Risiko für die Gesundheit der Menschen dar. Wir können mittels Wischproben nach einem Brandschäden überprüfen, ob es zu einer Kontamination der Oberfläche mit PAKs durch Brandkondensate oder Ruß gekommen ist. Diese Probe gibt auch Auskunft, wann mit der Sanierung der Räume begonnen werden kann und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen.
Eine fachgerechte Brandschadensanierung sieht neben der Behandlung aller durch Ruß bedeckter Ausstattungsgegenstände auch die Feinreinigung der Wände, Böden und Decken vor. An diesen Beriechen haften besonders Schadstoffe, wie polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), aber auch Dioxine, viele hochgradig krebseregend. Nach einer Brandschaden wird daher dringend empfohlen, die Räumlichkeiten auf Rückstände von PAK, Dioxine, Furane und PCB untersuchen zu lassen. Der Hintergrundwert von PAK auf Oberflächen beträgt 10 µg/m² in Wohn- und Büroumgebungen bzw. 100 µg/m² in Industriebereichen.
Die Gefährdungsbeurteilung nach dem Brand orientiert sich i.d.R. an den Richtlinien zur Brandschadenssanierung des Verbandes der Schadensregulierer. Darin wir werden die zuergreifenden Maßnahmen nach dem Brand, Gefahrenbereiche und Arbeitsschutzmaßnahmen beschrieben.
- Zuordnung zu einem Gefahrenbereich
- Schutzmaßnahmen bei Reinigungs- und Sanierungsarbeiten von Brandschadensfällen